Gemäß Brandschutzgesetz umfasst das Feuerwehrwesen 1. die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz), 2. die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe), 3. die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung), 4. die Mitwirkung im Katastrophenschutz.
Freiwillige Feuerwehr Schuby
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