Amt Arensharde

Barrierefreiheitserklärung

Das Amt Arensharde ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG), den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung (Stand: September 2023) zur Barrierefreiheit gilt für die Website amt-arensharde.de; www.bollingstedt.de, www.ellingstedt.de, www.hollingstedt.de; www.huesby.de; www.juebek.de; www.luerschau.de; www.schuby.de sowie www.treia.de.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb dieser Website wird das Website Content-Management-System Typo3 genutzt. 

Diese Webseiten sind teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Derzeit liegen für die oben aufgeführten Webseiten keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.
  • Informationen in Leichter Sprache: Die Leichte Sprache ist derzeit nicht verfügbar. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden. Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie auf dieser Webseite auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.  
  • PDF-Dokumente zum Herunterladen: Wegen der großen Anzahl der Dokumente werden sie kontinuierlich bearbeitet, sofern sie für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Die PDF-Dokumente werden zukünftig barrierefrei erstellt bzw. durch barrierefreie Versionen ersetzt.
    Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseiten des Amtes und den dazugehörigen Gemeinden können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

    Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.

Wie können Sie Barrieren melden?

Fällt Ihnen eine Barriere auf unserer Website auf? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.:

Amt Arensharde
Hauptamt | Öffentlichkeitsarbeit und (Web-)Redaktion 
Hauptstraße 41
24887 Silberstedt

Wir sind auch per E-Mail zu erreichen. Schreiben Sie dafür einfach eine E-Mail an folgende Adresse: webredaktion(at)amt-arensharde.de 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Kontaktdaten: 
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de