im Amt Arensharde
WICHTIGER HINWEIS: Die Zusendung oder Abholung von Briefwahlunterlagen kann erst in KW 06 (03. - 09.02.2025) erfolgen.
Wahl zum 21. Bundestag 2025
Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Bundestag statt, bei der alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Amtes die Möglichkeit haben, mitzubestimmen, wer in das Parlament des Deutschen Bundestages einzieht.
Wahlscheine können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei der Amtsverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde bis zum Wahltag, dem 23. Februar, um 18 Uhr zugestellt sein bzw. vorliegen!
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular (Beantragung von Briefwahlunterlagen) oder senden eine E-Mail unter Angabe der in den Feldern abgefragten Informationen an: wahlen(at)amt-arensharde.de
Kontakt
Ordnungsamt | Amt Arensharde
Christoph Tams
Ordnungsamt
Amt Arensharde
Hauptstraße 41
24887 Silberstedt
04626 96-10
Wenn Sie Fragen zur Briefwahl haben, wenden Sie sich bitte an das Amt Arensharde.
Für das Amt Arensharde
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Übersicht der
Wahlergebnisse
Die Zwischenergebnisse sowie die finalen Wahlergebnisse können unter den aufgeführten Links ab 18 Uhr am Wahltag abgerufen werden.
Allgemeine Informationen zu den Kreis- und Gemeindewahlen in Schleswig-Holstein finden Sie auch hier: