Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2026/2027

Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2026/2027

Seit dem Schuljahr 2024/2025 ist für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt worden.

Für das kommende Schuljahr 2026/2027 erhalten Sie bereits jetzt einige wichtige Informationen.

Für berechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg wird weiterhin kein Eigenanteil erhoben. Für nicht berechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit hiesigem Wohnsitz liegt der Eigenanteil derzeit bei 21,50 € im Monat.

  • Es ist soweit: Im Rahmen der Schülerbeförderung ist die Beantragung eines Deutschlandtickets für das Schuljahr 2026/27 ab dem 07. Mai 2026 online möglich.

    Für alle Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich anerkannte allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ohne Arbeitgeber besuchen und deren Hauptwohnsitz in den Kreisen
    Stormarn, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg oder Nordfriesland liegt, können durch die Sorgeberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler ab dem 07.05.2026 Anträge auf ein Deutschlandticket gestellt werden.

  • Der Antrag ist online bis zum 20.06.2026 unter www.ticket-olav.de zu stellen. Für später eingehende Anträge kann eine Zustellung der Fahrkarte an den Haushalt zum Beginn des
    Schuljahres 2026/2027 nicht sichergestellt werden.

    Was ist neu zum kommenden Schuljahr?
    Ab dem SJ 2026/2027 steigt der Selbstzahleranteil für die Schülerinnen und Schüler, die das Deutschlandticket aufgrund der besuchten Schulart, der Entfernung zur Schule und der Klassenstufe nicht kostenfrei erhalten in den Kreisen Stormarn, Dithmarschen und Nordfriesland um 5 € pro Monat, im Kreis Schleswig-Flensburg um 7,50 € pro Monat.

    Wer kann einen Antrag stellen?
    Ein Antrag ist nur zu stellen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aktuell keine gültige Fahrkarte über das OLAV-Verfahren besitzt, zum Schuljahr 2026/2027 neu eingeschult bzw. umgeschult wird oder bei denen ein Umzug ansteht oder vollzogen wurde.

    Wer sollte keinen Antrag stellen?
    Für Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Deutschlandticket über das OLAV-Antragsverfahren erhalten haben und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2026/27 zu stellen. Die vorhandene Fahrkarte behält weiterhin ihre Gültigkeit und kann weiter genutzt werden. Die Zentrale Stelle
    Schülerfahrkarten fordert ca. drei Wochen vor den Sommerferien per Mail alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2025/26 auf, bestehende Daten aus dem Vorjahr sowie den ggf. neuen Selbstzahleranteil zu bestätigen. Es ist zwingend notwendig diesen Datenabgleich durchzuführen, anderenfalls wird die bestehende Fahrkarte spätestens zum 31.07.2026 beendet.

    Es sind Fragen offengeblieben? 
    Bei weiteren Fragen informieren Sie sich gerne über die Rubrik der häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der Antragsseite www.ticket-olav.de, formulieren Ihre Frage an olav@kreis-rz.de
    oder nutzen die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541 801-0288.

    Text der Antragsinformationen 2026/27 zum Download (PDF)