im Amt Arensharde

Informationen zur Schülerbeförderung

Das Amt Arensharde ist Träger der Schülerbeförderung. Der Kreistag hat sich auf seiner Sitzung am 11.12.2019 mehrheitlich für die Abschaffung der Eigenbeteiligung für berechtigte Schülerinnen und Schüler ausgesprochen und beschlossen. Diese Änderung ist ab dem 01.08.2020 in Kraft.  Aus diesem Grunde entfällt ab dem Schuljahr 2020/2021 die Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung für berechtigte Schülerinnen und Schüler.

Voraussetzung für den Erhalt einer Fahrkarte ist, dass 

  • die Wohnung des Schülers bis einschließlich der Jahrgangsstufe vier in einer Entfernung von mehr als zwei Kilometern und ab Jahrgangsstufe fünf von mehr als vier Kilometern zur Schule liegt und
  • dass der Schüler nicht am Schulort wohnt

Wichtige Hinweise!

Schüler, die außerhalb des Schuleinzugsgebietes wohnen, sind aufgefordert, sich vor Antragstellung beim Schulträger über Beförderungsmöglichkeiten zu informieren. Ebenso verhält es sich, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulart besucht werden soll.
Es besteht die Verpflichtung, die Schülerjahreskarte bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Schulträger durch den Antragsteller zu erstatten.

 

Muss ich mich an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligen?

Beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wird ab dem Schuljahr 2020/2021 keine Eigenbeteiligung zu den Kosten der Schülerbeförderung mehr erhoben.

 
Was ist der Schulweg?

Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Weg zwischen der Wohnung des Schülers und der Schule.

 
Was kann ich machen, wenn die Entfernung zur Schule zu gering ist, ich dennoch eine Fahrkarte für mein Kind haben möchte?

Liegt die Wohnung von Schülern der Jahrgangsstufen eins bis vier in einer Entfernung von unter zwei Kilometern und der Jahrgangsstufen fünf bis zehn von unter vier Kilometern zur Schule oder wohnen Schüler direkt am Schulort, können auch sie eine Schülerjahreskarte (Junior-Ticket) mit der Berechtigung für eine kreisweite, ganzjährige und auch private Nutzung auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg kaufen. Der Eigenanteil für diese Schülerjahreskarte liegt bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen eins bis zehn bei 135,00 Euro. Ermäßigungen gibt es nicht. 
Alle Fahrpläne können Sie unter https://www.dbregiobus-nord.de abrufen. 
 

Was darf mein Kind mit der Schülerjahreskarte?

Die Schülerjahreskarte gilt an allen Tagen (auch in den Ferien) für das angegebene Schuljahr. Sie berechtigt zur kostenlosen Fahrt (auch für private Fahrten) auf allen Linien der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg. Sie ist nicht übertragbar und dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

Was ist mit den Wochenenden?

Eine Nutzung der Schülerjahreskarte während der Wochenenden ist ebenfalls möglich.
 

Mein Kind geht jetzt zur Berufsschule und besucht dort eine Berufsfachschule. Bekomme ich noch eine Fahrkarte für mein Kind?

Nein. Die Berechtigung, dass der Schulträger die Beförderungskosten übernimmt, endet spätestens mit dem Ende des 10. Jahrganges einer allgemein bildenden deutschen Schule. Informationen über mögliche Zuschüsse für Empfänger von Leistungen nach SGB erhalten Sie von Ihrem Sozialzentrum.
 

Woher bekomme ich die Fahrzeiten der Busse?

Auskünfte über Fahrzeiten erhalten Sie bei der Mobilitätszentrale in Schleswig am ZOB (04621 98098) sowie bei den Partnern der Verkehrsgemeinschaft Schleswig-Flensburg. Die Fahrpläne können auf der Internetseite: www.bahn.de/autokraft/schleswig eingesehen werden.
 

Wir ziehen um. Benötige ich eine neue Fahrkarte für mein Kind?

Es besteht die Verpflichtung, die Schülerjahreskarte bei Wechsel des Wohnorts, der Schule, der Schulart oder bei vorzeitigem Schulabgang unverzüglich an die Schule zurückzugeben. Entstandene Kosten für einen nichtberechtigten Zeitraum sind dem Schulträger durch den Antragsteller zu erstatten.
 

Wann muss ich ein Passbild zusenden?

Bei der Erstanmeldung haben Sie vermutlich dem Antrag ein Passbild beigefügt.
Für die folgenden Jahre werden Sie von der Schulleitung aufgefordert, ein Passbild direkt in der Schule abzugeben. Dieses geschieht meist rechtzeitig vor dem Beginn der Sommerferien.
 

Mein Kind hat seine Fahrkarte verloren. Woher bekomme ich eine Ersatz- fahrkarte und was mache ich bis dahin?

Bei Verlust der Fahrkarte ist ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte bei der Autokraft zu stellen. Die Ersatzkartenanträge finden Sie auf der Homepage www.dbregiobus-nord.de über Tickets&Tarife > Tickets für Schüler & Azubis > Schülerjahreskarten. Alternativ können Sie sich den Antrag auch im Sekretariat Ihrer Schule aushändigen lassen. Bis die neue Fahrkarte vorliegt, haben die Schüler die Möglichkeit, einen vorläufigen Fahrausweis bei der Mobilitätszentrale sowie direkt beim Busfahrer zu erwerben.
 

Sonst noch Fragen?

Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Amtsverwaltung Arensharde unter der Telefonnummer 04626 96-29 oder Fax-Nr. 04626 96-96 oder per E-Mail an: tams-mauderer(at)amt-arensharde.de
 

Wo bestelle ich die Schülerjahreskarte für mein Kind?

Verantwortlich für die Fahrkartenausgabe ist das Amt Arensharde als Träger der Schulen im Amtsbereich Arensharde.

In folgenden Fällen ist der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig:
Schülerinnen und Schüler, die im Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg ihre Wohnung haben und eine öffentliche Schule (Grundschule, weiterführende allgemein bildende Schulen sowie Förderzentren) in den Klassenstufen 1 bis 10 außerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg besuchen. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie im Sachgebiet Schule und Sport des Kreises Schleswig-Flensburg unter der Telefonnummer: 04621 87-567 oder per E-Mail an: bernd.hildebrandt(at)schleswig-flensburg.de

Hier geht es zur Online-Beantragung 
Wählen Sie einfach die entsprechende Schule aus und los geht es. Im Anschluss an den Versand des Onlineformulars erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer übermittelten Daten per Mail.
Erziehungsberechtigte, die über keinen Internetzugang verfügen, können eine entsprechende Anmeldung zur Schülerbeförderung in Papierform über die Schule erhalten. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der jeweiligen Schule.