Schülerbeförderung im Amt Arensharde

Neues kreisweites Antragsverfahren für Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 2024/25

Ab dem Schuljahr 2024/25 stellt der Kreis Schleswig-Flensburg in Abstimmung mit den im Kreis befindlichen Schulträgern allen Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kreis und deren Erziehungsberechtigten ein neues einheitliches Online-Verfahren namens OLAV zur Beantragung von Schülerfahrkarten zur Verfügung. Das Verfahren wird bereits in anderen Kreisen in Schleswig-Holstein genutzt und von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten beim Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet.

Durch die Verfahrensumstellung, ist für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2024/25 ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 2023/24 eine Fahrkarte erhalten haben. Die bisher über die Schulen, Schulträger und den Kreis ausgehändigten Fahrkarten, werden spätestens zum 31.08.2024 ungültig.

Der neue Online-Antrag steht daher seit dem 27. Mai 2024 über die Internetseite www.ticket-olav.de allen Antragstellerinnen und Antragstellern für Anträge mit Beginn des Schuljahrs 2024/25 zur Verfügung. 

Die Anträge waren bis zum 30. Juni 2024 zu stellen. Für Anträge, die später eintrafen, kann der Erhalt der Fahrkarte zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden. Sollte die Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann in Ausnahmefällen eine anderweitige Antragstellung erfolgen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite www.ticket-olav.de. Zudem steht Ihnen bei sonstigen Fragen die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten unter der E-Mail-Adresse olav(at)kreis-rz.de oder telefonisch unter der Schülerbeförderungshotline 04541 888-288 (montags und mittwochs zwischen 9:00 - 11:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie den nachfolgenden Hinweis bzgl. des erhältlichen Tickets.  

 

Wichtige Informationen zu ausgestellten Chipkarten

Deutschlandticket für Schüler*innen

Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) sowie der Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH GmbH) baten um Veröffentlichung folgender Informationen:

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, 

mit Beginn des neuen Schuljahrs erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die über das OLAV-Antragsverfahren einen Antrag gestellt haben, ein Deutschlandticket für die bundesweite Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. 

Dieses Deutschlandticket wird als Chipkarte ausgegeben. Hierbei unterstützt der Hamburger Verkehrsverbund (hvv) den örtlichen Nahverkehrsverbund Schleswig-
Holstein (NAH.SH) bei der Erstellung der Tickets. Daher erhalten Schüler*innen in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Dithmarschen übergangsweise  eine Chipkarte im optischen Design des hvv. Mit dieser Ausgabe ist keine Ausweitung des hvv-Tarifgebietes verbunden.  

An der Gültigkeit des ausgegebenen Deutschlandtickets ändert sich unterdes nichts. Das Ticket gilt für den Schulweg und bundesweit im gesamten Nahverkehr. 

Chipkarten für das letzte Schuljahr 2023/24 werden mit der Ausgabe der neuen Chipkarten ungültig. 

Gute Fahrt mit Bus und Bahn!