Der Gemeinden des Amtes Arensharde
Bauleitplanung
Mit der Bauleitplanung organisiert eine Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Amtsgebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei unterscheidet man zwei Arten von Plänen:
- - den Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) (§§ 5 ff BauGB) und
- - den (qualifizierter) Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan) (§§ 8 ff BauGB)
Die Gemeinden sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen des Bauleitverfahrens für die Öffentlichkeit im Internet bereitzustellen.
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinde des Amtes stehen im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung.
Aktuelle Verfahren
SchubyErneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schuby
Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schuby nach § 3 Abs. 2 BauGB
SchubyErneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 28 „Feuerwehrgerätehaus Bahnhofstraße“ der Gemeinde Schuby
Erneute Veröffentlichung im Internet des Entwurfs über den Bebauungsplan Nr. 28 „Feuerwehrgerätehaus Bahnhofstraße“ der Gemeinde Schuby