Der Gemeinden des Amtes Arensharde
Bauleitplanung
Mit der Bauleitplanung organisiert eine Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Amtsgebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei unterscheidet man zwei Arten von Plänen:
- - den Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) (§§ 5 ff BauGB) und
- - den (qualifizierter) Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan) (§§ 8 ff BauGB)
Die Gemeinden sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen des Bauleitverfahrens für die Öffentlichkeit im Internet bereitzustellen.
Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinde des Amtes stehen im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung.
Aktuelle Verfahren
Gemeinde SchubyVeröffentlichung im Internet des Entwurfs über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes
Veröffentlichung im Internet des Entwurfs über die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schuby
Gemeinde SchubyVeröffentlichung im Internet des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Biogasanlage Weideweg“
Veröffentlichung im Internet des Entwurfs über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 „Biogasanlage Weideweg“ der Gemeinde Schuby