Der Gemeinden des Amtes Arensharde

Bauleitplanung

Mit der Bauleitplanung organisiert eine Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Amtsgebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei unterscheidet man zwei Arten von Plänen:

  • - den Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) (§§ 5 ff BauGB) und
  • - den (qualifizierter) Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan) (§§ 8 ff BauGB)

Die Gemeinden sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen des Bauleitverfahrens für die Öffentlichkeit im Internet bereitzustellen.

Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinde des Amtes stehen im Digitalen Atlas Nord zur Verfügung.