Fischerei- und Gebührenrecht
Änderungen bei der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung, hat das Land Schleswig-Holstein Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vorgenommen.
Zeitgleich wurde in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies:
Bürgerinnen und Bürger können die ehemals als Klebemarke benannte Fischereiabgabe, nun als QR-Code für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 (jedoch nicht darüber hinaus!) wie gewohnt in den örtlichen Ordnungsbehörden erwerben.
Das Land Schleswig-Holstein hat zwei Onlinedienste für Fischereidokumente eingerichtet. Eine Registrierung mit Servicekonto und Kreditkarte ist hierbei erforderlich.
Fischereischein beantragen (Registrierung mit Servicekonto und Kreditkarte erforderlich).
Fischereiabgabe beantragen (Registrierung mit Servicekonto und Kreditkarte erforderlich).
Formblatt für eine Vollmacht zur Beantragung fischereilicher Verwaltungsleistungen durch Dritte (PDF).