Vergabeverfahren der Bauplätze

In der Sitzung der Gemeindevertretung Lürschau wurde am 05.05.2021 das Verfahren zur Vergabe der Grundstücke des geplanten Neubaugebiets „Am Hermannsorter Weg“ beschlossen.

Auch wenn einige Gäste den Eindruck hatten, dass der Beschluss schnell zustande kam und vielleicht auch nicht ganz den eigenen Wünschen entsprach, so war dieses Thema bereits seit einigen Monaten im Vorfeld ausgiebig in der Gemeindevertretung besprochen und diskutiert worden.

Wegen der zahlreichen Interessenten, die sich bisher schon beim Amt Arensharde registriert hatten, war abzusehen, dass die Nachfrage das Angebot an Bauplätzen übersteigen würde.

Es gab keine Denkverbote, selbst eine Versteigerung von Baugrundstücken wurde in Betracht gezogen. Da sich in der Debatte kein Lösungsvorschlag durchsetzen konnte, kamen zwei Vergabeverfahren in die engere Auswahl, um darüber abschließend in der GV Sitzung abzustimmen; ein Losverfahren und ein Punktesystem.
Das Punktesystem setzte sich aus einer Reihe von Kriterien zusammen: angefangen mit der Anzahl von Kindern in verschiedenen Altersgruppen, Wohnort oder Arbeitsplatz vor Ort, bis hin zur ehrenamtlichen Tätigkeit. Ziel dieses Vergabeverfahrens wäre es Grundstücke an Familien zu vergeben, die sich engagiert am Gemeindeleben beteiligen wollen. Alle waren sich einig, dass es zum Beispiel sehr wünschenswert wäre, wenn sich unter den Neubürgern auch engagierte Feuerwehrfrauen und –männer, bzw. deren Kinder befinden würden.

Letztlich bekam das Punktesystem trotz der vielen wünschenswerten Vergaberichtlinien nicht die  erforderliche Mehrheit. Die Gemeindevertretung hat sich für ein einfacheres und nicht anfechtbares Losverfahren entschieden, bei dem die ersten sieben Grundstücke an Bauwillige mit Eigenbedarf und aktuellem Wohnsitz in Lürschau vergeben bzw. verlost werden. Weitere sechs Grundstücke sollen dann an Interessenten mit Eigenbedarf gehen und schließlich zwei an Investoren zum kleinteiligen Wohnungsbau.
Die Interessenten werden angeschrieben, wenn die Erschließungskosten und damit die Grundstückspreise feststehen. Sie können sich dann entscheiden, ihre Bewerbung aufrechtzuerhalten um am Losverfahren teilzunehmen.

Alle an der Planung Beteiligten sind zuversichtlich, dass die Vergabe und der Beginn der Erschließungsarbeiten noch in diesem Jahr stattfinden können.

Beitrag veröffentlicht von:
Finja Henke