Die Analyse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten ca. 15 Jahren in Silberstedt im Umgriff eines Sanierungsgebiets umgesetzt werden sollen. Zur Behebung der Missstände und zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 BauGB, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) in einem Teil des Untersuchungsgebiets (voraussichtliches Sanierungsgebiet) notwendig.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sollen zeitnah dem Dorfentwicklungsausschuss zur Beschlussempfehlung vorgestellt werden. Im Anschluss ist vorgesehen, nach Möglichkeit im Rahmen einer Präsenzveranstaltung, die von der Sanierung Betroffenen nach § 137 BauGB sowie die interessierte Öffentlichkeit zu beteiligen und über die Ergebnisse zu informieren. Auf dieser Grundlage können in einem abschließenden Schritt die Vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte Entwicklungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen und Fördermittel beansprucht werden.
Unter folgendem Link finden Sie ab sofort aktuelle Termine und Informationen rund um das weitere Vorgehen. In einer Fragensammlung (FAQ) werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.