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Finanzen & Steuern

Hundesteuer Anmeldung bzw. Abmeldung

Zweck: Anmeldung bzw. Abmeldung eines Hundes 

  • Zu beachten: 
    - Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser von der Amtsverwaltung geprüft. Bei Vollständigkeit wird der Hundesteuerbescheid erstellt.
    - Der Hundesteuerbescheid wird Ihnen zusammen mit der Hundesteuermarke per Post zugesandt. Hiervon ausgenommen sind die Gemeinden Hüsby und Lürschau. In diesen Gemeinden wird keine Hundesteuermarke ausgegeben.
    - Wenn Sie Ihren Hund abmelden, ist die ausgegebene Hundesteuermarke an die Amtsverwaltung zurückzugeben.
    - Sofern Sie bei eines der Haustierregisters (z. B. TASSO oder FINDEFIX) eine Registrierung vorgenommen haben, halten sie Ihre Daten dort bitte ebenfalls auf dem aktuellen Stand.
    - Bei Anmeldung eines Hundes empfehlen wir, direkt ein SEPA-Lastschriftmandat mit einzureichen. Dieses können Sie unter folgendem Link aufrufen:
      https://formular.amt-arensharde.de/sepa-lastschrift

Ansprechpartner bei Fragen:
Finanzwesen - Steueramt
steueramt@amt-arensharde.de

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