Die Gemeindevertretung Bollingstedt hat in ihrer Sitzung am 3. April 2023 nachfolgende Kriterien für den Verkauf von vollerschlossenen Baugrundstücken im Baugebiet Bollingstedt beschlossen:
Die Baugrundstücke mit den Nummern 1-8 werden nur zum Zwecke der Eigennutzung verkauft. Bei der Errichtung von zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück ist die Vermietung max. einer Wohneinheit zulässig. Das Grundstück Nummer 9 ist für eine Bebauung eines Mehrfamilienhauses vorgesehen. Die Vergabe erfolgt nach Vorstellung des Projektes in der Gemeindevertretung, sozialer Wohnungsbau wird besonders berücksichtigt.
Interessenten werden aufgefordert, ihren Grundstückswunsch bis zum 30. Juni 2023 bei der Amtsverwaltung abzugeben. Sofern zu einzelnen Grundstücken mehrere Bekundungen vorliegen, erhalten Gemeindeangehörige den Vorzug, ansonsten entscheidet das Los.
Ab dem 01. Juli 2023 erfolgt der Verkauf der Grundstücke in der Reihenfolge des Eingangs der Interessenbekundungen.
Der Gesamtkaufpreis beträgt je m² € 75,00. Interessenten werden gebeten, sich vor Abgabe ihres Grundstückwunsches mit den Inhalten des B-Planes Nr. 15 vertraut zu machen.