Vergabekriterien und Preise stehen fest

Kosten und Vergabekriterien für das neue Baugebiet Bloomenwisch sind festgelegt. Interessenten können sich jetzt bewerben – bis zum 8. Mai.

„In die Kalkulation der Grundstücke für unser Baugebiet Bloomenwisch fallen viele Faktoren“, fasst Bürgermeister Raoul Pählich zusammen. „Neben den Kosten für den Kauf des Landes und die erforderlichen Maßnahmen für die Infrastruktur, also Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Regenwasserkanal oder Schmutzwasserentwässerung, sind das beispielsweise auch Kosten für geforderte Ausgleichsflächen und Planungsleistungen .“ Nachdem der Auftrag für die Erschließung des neuen Baugebietes Blomenwisch an die Schleswiger SAW Asphaltsplitt-Werke GmbH & Co. KG vergeben wurde, stehen die Kosten nun grob fest. Sie sind Grundlage für die Ermittlung der Grundstückspreise. Der B-Plan sieht vor, dass die 21 Grundstücke in drei Kategorien unterteilt sind, wobei sie sich durch die Art der zulässigen Bebauung und die Nutzung unterscheiden. Während auf den fünf nördlich gelegenen Grundstücken der Bau von Mehrfamilienhäusern erlaubt ist, dürfen die übrigen Grundstücke nur mit Einzel-, beziehungsweise Doppelhäusern bebaut werden. Welche Form jeweils zulässig ist, wurde im B-Plan festgelegt. Die Preise liegen pro Quadratmeter zwischen 123 Euro für ein Doppelhausgrundstück und 207 Euro für die Grundstücke im Norden.

In den nächsten Tagen wird durch die Bauverwaltung des Amtes Arensharde eine Broschüre erstellt, die alle Informationen rund um das Baugebiet zusammenfasst und auf der Homepage der Amtsverwaltung downloadbar oder über die dortige Bauverwaltung zu beziehen ist. „Darin befinden sich detaillierte Angaben zu allen Grundstücken: Größe, Grundstückspreis und natürlich auch, was genau auf dem jeweiligen Grundstück gebaut werden darf“, ergänzt der Bürgermeister. In der Broschüre sind auch die Unterlagen für die Bewerbung enthalten. Die Gemeindevertretung hatte sich bereits 2020 für die Vergabe der Grundstücke in einem Losverfahren entschieden und orientierte sich dabei an mehreren Verfahren in der Region. „Uns war dabei wichtig vor allem jungen Menschen die gerne hier leben und arbeiten eine Möglichkeit zu bieten sich langfristig im Dorf ein Zuhause aufzubauen“, betont er. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung ein System entwickelt: Wer sich dazu verpflichtet mindesten zehn Jahre selbst in seinem Haus zu wohnen, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr (oder in der Vergangenheit mindestens fünf Jahre) in Treia hat und wer seit mindestens einem Jahr hier arbeitet, der wird bei der Vergabe bevorzugt berücksichtigt. „Das soll natürlich nicht heißen, dass sich nicht auch alle anderen Interessenten auf ein Grundstück bewerben können“, erklärt Raoul Pählich. „Diese Voraussetzungen kommen nur dann zum Tragen, wenn es mehrere Bewerber auf ein Grundstück gibt. Dann kommen diejenigen mit den meisten passenden Parametern zuerst in den Lostopf.“ Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 08. Mai 2022. Alle Bewerber werden dann persönlich zur Verlosung der Grundstücke eingeladen. Geplant ist die Vergabe für Ende Mai.

Beitrag veröffentlicht von:
Claudia Kleimann-Balke